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Waren Sie in den letzten 10 Jahren selbstständig?
Ehemals Selbständige können von einem vereinfachten Antragsverfahren profitieren.
Forderungen aus Arbeitsverhältnissen
Bestehen offene Forderungen aus Beschäftigung von Arbeitnehmern?
Haben Sie ein P-Konto eingerichtet?
P-Konto steht für Pfändungsschutzkonto. Das P-Konto sichert bestimmte gesetzlich geregelte Beträge auf dem Konto vor einer Pfändung.
Ist Ihr Lohn gepfändet?
Liegt bei Ihrem Arbeitgeber eine Pfändung vor? Dies ist auf Ihrer Lohnabrechnung ersichtlich.
Insolvenzverfahren
Befinden Sie sich aktuell in dem Insolvenzverfahren oder wurde Ihnen in den letzten 10 Jahren die Restschuldbefreiung erteilt?
Wären Sie grundsätzlich bereit einen Insolvenzantrag zu stellen?
Diese Information hilft uns Ihre Situation besser zu verstehen

Ihre Verschuldung

Nur noch 2 Minuten
Es folgen Fragen zu Ihrer Verschuldung um die besten Möglichkeiten für Sie zu ermitteln
Wie gut kennen Sie Ihre aktuelle Verschuldung?
Auf Basis der exakten Schuldenhöhe sowie der Gläubiger und Forderungen lassen sich konkrete Schritte für eine Entschuldung ableiten. Bitte antworten Sie so ehrlich wie möglich.
Schätzen Sie Ihre Schuldenhöhe
Diese Angabe dient der Prüfung, ob Sie für ein Insolvenzverfahren in Frage kommen würde
Schuldenhöhe
Wir verwenden diese Angabe um zu ermitteln ob die Regulierung Ihrer Schulden realistisch ist oder eine Restschuldbefreiung sinnvoller wäre
Geben Sie ganze Eurowerte ein - ohne . , €
Bei wievielen Personen / Firmen haben Sie schätzungweise Schulden?
Bitte schätzen Sie die Anzahl der Gläubiger. Im Zweifelsfall wählen Sie eine höhere Anzahl
Bußgelder / Straftaten
Haben Sie Schulden aus Bußgeldern oder Straftaten?
Unterhaltsschulden
Sind Schulden aus Unterhaltsverpflichtungen z.B. gegenüber Ehepartnern oder Kindern vorhanden?

Lebensumstände

Nur noch 90 Sekunden
Es folgen Fragen zu Ihren Lebensumständen um die Pfändungsgrenzen und Unterhaltsverpflichtungen zu berechnen.
Besteht eine Unterhaltspflicht gegenüber Ihrem ehemaligen Partner?
Diese Angabe ist wichtig für die Berechnung der Pfändungsgrenzen
Hat Ihr Partner eigene Einkünfte wie z.B. Gehalt?
Sollte Ihr Partners eigene Einkünfte aus Gehaltszahlungen oder Selbständigkeit haben, anworten Sie bitte mit Ja
Haben Sie Kinder?
Nur leibliche Kinder oder adoptierte Kinder sind relevant. Keine Stiefkinder oder Pflegekinder.
Ihre Kinder
Geben Sie bitte alle Ihre leiblichen oder adoptierten Kinder an. Keine Pflege- oder Stiefkinder
Diese Angabe hilft uns dabei die korrekten Unterhaltsverpflichtungen zu ermitteln.

Einkommen

Nur noch 1 Minute
Es folgen Fragen zu Ihrem Einkommen um die Pfändungsgrenzen zu berechnen
Höhe der monatlichen Einkünfte
Bitte geben Sie die Höhe der von Ihnen angegebenen monatlichen Einkunftsarten an. Sie finden die exakten Beträge auf Ihrem Kontoauszug oder im Onlinebanking.

Kein Einkommen sind Kindergeld, Unterhaltszahlungen für ein Kind, einmalige Zahlungen wie Babyausstattung oder andere einmalige Sozialleistungen. Diese müssen nicht angegeben werden.

Sollten Ihnen jetzt keine exakten Zahlen vorliegen, nehmen Sie eine ungefähre Schätzung vor. Sie können Ihre Angaben später korrigieren.
Ungefähre Angabe reicht aus z.B. 1500
Ungefähre Angabe reicht aus z.B. 1500
Ungefähre Angabe reicht aus z.B. 1500
Ungefähre Angabe reicht aus z.B. 1500
Ungefähre Angabe reicht aus z.B. 1500
Ungefähre Angabe reicht aus z.B. 1500
Ungefähre Angabe reicht aus z.B. 1500
Ungefähre Angabe reicht aus z.B. 1500
Die Summe der monatlichen Einnahmen Ihres Partners (Ohne Kindergeld)

Vermögenswerte

Die letzten 2 Fragen
Es folgen Fragen zu Ihren Vermögenswerten um die Pfändbarkeit zu ermitteln.
Haben Sie ein Auto / Kfz?
Ihr Auto / Kraftfahrzeug kanu u.U. gepfändet werden. Für eine Prüfung benötigen wir folgende Angaben.
Benötigen Sie Ihr Auto für die Berufsausübung?
Sollten Sie Ihr Auto dringend für die Arbeit brauchen z.B. Kurierfahrten oder keine Alternative zum Auto haben
Ist Ihr Auto belastet?
Bitte geben Sie an ob Ihr Auto Ihnen gehört oder geleast bzw. finanziert ist z.B. durch einen Kredit
Auto
Bitte geben Sie die Marke, Baujahr und ungefähren Kilometerstand Ihres Autos ein
z.B.: Fiat 500, 2010
Besitzen Sie eine Immobilie oder Immobilienanteile?
Anworten Sie auch mit ja, wenn die Immobilie noch belastet ist (z.B. durch ein Darlehen), aber Ihr Name im Grundbuch steht. Immobilienanteile können z.B. auch im Grundbuch eingetragene Anteile sein.
Ist die Immobilie belastet?
Ihre Immobilie oder Immobilienanteile sind belastet, wenn Sie deshalb aktuell eine Kredit- oder Darlehnsverpflichtungen haben
Haben Sie weitere Vermögenswerte?
Darunter fallen z.B. Kapitalvermögen, Bausparpläne, private Sparverträge, private Altersvorsorge, Aktien, Schmuck o.Ä.
Bitte warten Sie.
Ihre Handlungsempfehlungen werden berechnet.
Rechtliche Hinweise: Die Online-Entschuldung von NullSchulden ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Eine Rechtsberatung bieten wir Ihren auf Wunsch durch zugelassene Partner. Der Erfolg eines Entschuldungsprozesses hängt sowohl von individuellen Faktoren als auch von einer wahrheitsgemäßen Mitwirkungspflicht ab. Die Ergebnisse können von Fall zu Fall variieren.